Die kirchliche Trauung ist Zeichen, dass Gott den Eheleuten auf ihrem gemeinsamen Weg beistehen soll. Er will ihnen mit seiner Liebe Mut machen und ihnen seine Nähe und Hilfe zusagen. Zuständig ist nach dem Kirchenrecht für die Vorbereitung einer Trauung der Pfarrer des Wohnortes (auch, wenn die Hochzeit an einem anderen Ort stattfindet). Ein vorbereitendes Gespräch mit der Aufnahme der Personalien und der Feststellung, dass es keine Ehehindernisse gibt, erfolgt meist ein bis sechs Monate vor der Trauung. Sorgen Sie dafür einen eigenen Zelebranten mitzubringen! Die Anmeldung der kirchlichen Trauung ist ebenfalls im Pfarrbüro Einen notwendig.
Damit eine kirchliche Trauung möglich ist, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Bei Brautleuten, die verschiedenen Konfessionen angehören, ist unter Umständen - in Absprache mit den Geistlichen der anderen Konfession - auch eine gemeinsame Trauung möglich (sog. Ökumenische Trauung).
Auch eine (nach katholischem Verständnis gültige) Trauung in einer evangelischen Kirche ist grundsätzlich möglich. Allerdings muss vor der Trauung das Ehevorbereitungsprotokoll beim zuständigen kath. Pfarrer erstellt werden.
Ihr Kontakt im Kloster Vinnenberg: Sr. Therese DSS telefonisch unter 0 25 84 / 91 99 50 oder 0 25 84 / 10 07 (privat) oder per mail an info@kloster-vinnenberg.de